Heu-Monat – Woche 27
Samstag
05. Juli 2025 🌓
Feiertag: Kein Feiertag
Nächster Feiertag: 15. August, Mariä Himmelfahrt (D,Ö,L,CH, mehr dazu)
Mondphase: 🌓 Zunehmender Mond
Sternzeichen: ♏️ Skorpion
Element: 🔻 Wasser
Planet: ♇ Pluto (💧 Wasser- und 🍃 Blättertag)
Jahresqualität: Mutter
Nächster Vollmond: 10. Juli 2025
Name des Juli-Vollmonds: Heumond
Nächster Neumond: 24. Juli 2025
Nächstes Fest: Lammas, die Nacht zum 1. August,🌜 Mondfest
Grete Adrian, 1655, Deutschland

Opfer der Hexenverfolgung in Rüthen
Die Werwölfin Grete
Die wohlhabende Bäurin und Witwe Grete Adrian aus Meiste (heute Rüthen) wurde im Jahr 1655 der Hexerei bezichtigt, im Hachtor-Gefängnis gefoldert, schuldig gesprochen und im Mildental hingerichtet. Grete war zum zweiten Mal verheiratet und Mutter mehrerer Kinder.
Grete hatte trotz ihres grausamen Schicksals noch das “Glück”, über Geld zu verfügen – ein Umstand, der ihr zumindest eine schnelle Hinrichtung ermöglichte. Sie bat die beiden Bürgermeister eindringlich, sich um ihre Kinder zu kümmern, und hinterließ ihnen jeweils 100 Reichstaler. Eine solche Summe entsprach in der damaligen Zeit einem erheblichen Vermögen, das beispielsweise ausreichte, um mehrere Kühe oder einen kleinen Hof zu kaufen. Gleichzeitig flehte sie um eine schnelle Hinrichtung, die ihr gewährt wurde. Am 5. Juli 1655 wurde Grete Adrian zunächst enthauptet und anschließend verbrannt.
Wenn ein Wahn in einer Gesellschaft um sich greift, erfasst er alle, ungeachtet ihres sozialen Standes. Die Dynamik kollektiver Angst, sozialer Druck und die Bereitschaft zur Konformität führen dazu, dass rationale Urteile und moralische Prinzipien beiseitegeschoben werden. Das beste Beispiel dafür sind die Anschuldigungen, die man gegen Grete Adrian vorbrachte. Sie war zwar bei Weitem nicht die einzige, die wegen absurder Anschuldigungen angeklagt wurde, aber ein sehr einprägsames. Aufgrund dieser Anschuldigungen wurde sie – wie viele Frauen vor und nach ihr – gefoltert und hingerichtet. Die Hexenverfolgungen wurden von der breiten Bevölkerung unterstützt, da der Wahn stärker war als die Vernunft oder das Mitgefühl.
Zu den Anschuldigungen gegen Grete Adrian gehörten die damals gängigen absurd-wahnhaften Beschuldigungen wie etwa, sie habe ein „buntes Tier“, so groß wie ein Maulwurf, in Milch gezaubert, es seien schwarze Katzen oder Hunde bei ihr gesehen worden, und abgeschnittener Speck in ihrem Haus habe sich über Nacht von selbst erneuert – Vorwürfe, die offensichtlich von Neid und Missgunst gegenüber ihrem Wohlstand geprägt waren. Ungewöhnlich und besonders spektakulär war die Anschuldigung, Grete sei ein Werwolf gewesen. Man behauptete, sie habe sich des Nachts in einen Werwolf verwandelt und Pferde gerissen.
Grete gestand ihre Schuld öffentlich auf dem Marktplatz. Vermutlich war dieses Geständnis die Voraussetzung dafür, dass ihre Hinrichtung auf vergleichsweise „humane“ Weise durchgeführt wurde. Grete wurde zuerst geköpft und erst dann verbrannt.
Am 31. März 2011 entschied die Stadtvertretung Rüthen über die Rehabilitation aller unschuldig Verurteilten und Hingerichteten der Hexenverfolgungen, darunter Grete Adrian.
Zitat des Tages:
„In der Tat, wenn der Weiber Bosheiten nicht wären, auch zu schweigen von den Hexen, würde die Welt noch von unzähligen Gefahren frei bleiben.“
Heinrich Kramer, Malleus Maleficarum, 1486
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Literatur zu Grete Adrian:
Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte und Stiftung Westfalen-Initiative